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Art. 4 KI-Kompetenz: Der Schulungsnachweis
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 der KI-Verordnung Unternehmen, die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sicherzustellen. Die Pflicht ist bereits jetzt anwendbar und dokumentierbar: mit einer 60- bis 90-minütigen Schulung und einer unterschriebenen Teilnahmeliste.
Was verlangt Art. 4 genau?
Art. 4 verlangt, dass die mit dem Einsatz von KI befassten Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, das ihrem technischen Wissen, ihrer Erfahrung und dem konkreten Einsatzumfeld entspricht. Ziel ist, dass Mitarbeitende KI verantwortungsvoll nutzen, Risiken erkennen und Pflichten einhalten können.
Was gehört in eine wirksame KI-Schulung?
- Grundlagen: Was KI kann und wo sie halluziniert.
- Datenklassen: Was darf in öffentliche Tools, was nie (Grün, Gelb, Rot).
- Hochrisiko-Klausel: Warum Bewerber-Screening mit unregulierten Tools tabu ist.
- Kennzeichnung: Wann Inhalte als KI-generiert markiert werden müssen.
- Meldewege: Was bei einem Vorfall zu tun ist.
Wie dokumentiere ich den Nachweis?
Der Nachweis besteht aus drei Teilen: einer Schulungsunterlage, der Durchführung mit Ablauf und Inhalt sowie der unterschriebenen Teilnahmebestätigung je Person. Wer diese drei Elemente zentral ablegt, kann gegenüber Audit, Kunde oder Betriebsrat belegen, dass Art. 4 erfüllt ist. Die fertigen Vorlagen für Schulung, Handout und Teilnahmebestätigung finden Sie im Lyroth-Set (DOK. 04) und auf der Dokumentenübersicht.
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