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Bußgelder der KI-Verordnung: Art. 99 einfach erklärt

Die KI-Verordnung droht mit Bußgeldern bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten reduzierte Obergrenzen. Wer die Stufen kennt, kann Prioritäten richtig setzen.

Welche Bußgeldstufen gibt es?

Art. 99 der KI-Verordnung sieht drei Stufen vor:

  • Verbotene Praktiken (Art. 5): bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist.
  • Die meisten übrigen Pflichtverletzungen: bis 15 Mio. € oder 3 %.
  • Unrichtige oder irreführende Angaben gegenüber Aufsichtsbehörden: bis 7,5 Mio. € oder 1,5 %.

Gelten für KMU niedrigere Obergrenzen?

Ja. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups berücksichtigt Art. 99 die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und sieht reduzierte Höchstbeträge vor. Das ändert aber nichts an den Pflichten selbst: Auch ein 15-Personen-Büro muss KI-Kompetenz, Transparenz und, bei Hochrisiko-Einsatz, Dokumentation nachweisen.

Was ist wahrscheinlicher: Geldbuße oder gar keine Kontrolle?

Realistisch betrachtet lösen nicht sofort Bußgelder, sondern Prüfungen, Kundenanfragen und Audits das Thema aus. Wer bei einem Audit keine Nachweise vorlegen kann, steht vor der Pflicht, die Dokumentation nachzuliefern, und trägt zugleich das Risiko aus der Bußgeldstufe. Die wirtschaftlich relevante Frage ist daher nicht „Wann kommt die Behörde?", sondern „Was legen wir vor, wenn jemand fragt?".

Wie minimieren Sie das Bußgeldrisiko?

Dokumentation ist der zentrale Hebel: KI-Inventar, Risikoeinstufung nach Anhang III, Nutzungsrichtlinie, Schulungsnachweis nach Art. 4 und Kennzeichnung nach Art. 50. Diese fünf Bausteine decken die Standardfälle ab. Die passenden Vorlagen führt das Lyroth-Set; die Fristen-Zeitachse steht im Fristen-Artikel.